
Blei ist ein giftiges Schwermetall, das sich im Körper anreichern kann und vor allem Nervensystem, Blutbildung und Organe schädigt. Besonders gefährdet sind Schwangere, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, weil bereits geringe Mengen die geistige und körperliche Entwicklung beeinträchtigen können.
Wenn Wasser durch Bleirohre fließt oder längere Zeit darin steht, gehen Bleiionen in das Trinkwasser über. Selbst kurze Teilstücke aus Blei können durch elektrochemische Reaktionen viel Blei abgeben. Die Trinkwasserverordnung begrenzt den Bleigehalt derzeit auf 0,010 mg/l, ab dem 12.01.2028 gilt ein noch strengerer Grenzwert von 0,005 mg/l..
In vielen Gebäuden, die vor 1973 errichtet wurden, wurden Bleirohre standardmäßig für die Trinkwasserinstallation verwendet, weil das Material leicht formbar, langlebig und einfach zu verarbeiten war. In zahlreichen Altbauten liegen Bleileitungen heute noch in Kellern, Steigleitungen oder einzelnen Wohnungsanschlüssen – oft unbemerkt von Eigentümern und Mietern.
Erst mit der schrittweisen Absenkung der Grenzwerte wurde klar: Die Einhaltung der Vorgaben ist mit Bleileitungen praktisch nicht möglich, sodass der vollständige Austausch zur gesundheitlich sinnvollen und rechtlich notwendigen Konsequenz wurde. Seit dem 1. Dezember 2013 ist der Grenzwert von 0,010 mg/l verbindlich, was in der Regel nur erreicht werden kann, wenn keine Bleileitungen mehr vorhanden sind.
Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Bleileitungen in Wasserversorgungsanlagen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen. Die Pflicht zum Austausch trifft Gebäudeeigentümer sowie – für den Bereich des Hausanschlusses – die örtlichen Wasserversorger. Werden die Pflichten ignoriert, drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und unter Umständen Mietminderungen.
Für Betriebe der SHK Branche gilt eine ausdrückliche Hinweispflicht: Wird bei Wartung oder Sanierung eine Bleileitung entdeckt, müssen die Verantwortlichen auf Austauschpflicht und Gesundheitsgefahren aufmerksam gemacht werden – idealerweise schriftlich dokumentiert. Gleichzeitig erwartet der Markt von SHK Fachbetrieben, dass sie Kunden zu Materialien, Sanierungsstrategien und Fördermöglichkeiten kompetent beraten.
Als regionaler SHK Fachbetrieb unterstützen wir Eigentümer Schritt für Schritt auf dem Weg zur bleifreien Trinkwasserinstallation – von der Bestandsaufnahme bis zur Abnahme.
1. Bestandsaufnahme und Analyse
• Sichtprüfung der Installation (Keller, Steigleitungen, Wohnungsanschlüsse) mit Fokus auf Baujahr vor 1973 und typische Verlegebereiche von Bleirohren
• Organisation einer Trinkwasseranalyse bei Verdacht, um den Bleigehalt im Wasser zu bestimmen und die Dringlichkeit der Sanierung einzuordnen
2. Sanierungsplanung
• Erstellung eines Sanierungskonzepts mit vollständigem Austausch aller Bleileitungen – Teilstücke aus Blei gelten dabei ebenfalls als kritisch und werden ersetzt
• Auswahl geeigneter Materialien (z.B. Kupfer, Edelstahl, Mehrschichtverbundrohr) entsprechend Normen, Wasserbeschaffenheit und Gebäudestruktur
3. Fachgerechter Austausch
• Demontage und Entsorgung der Bleirohre und Installation neuer Trinkwasserleitungen
• Spülung, Druckprobe und ggf. erneute Trinkwasseranalyse, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen
4. Dokumentation und Beratung
• Schriftliche Dokumentation der durchgeführten Arbeiten als Nachweis gegenüber Behörden, Mietern und Versicherungen
• Beratung zu richtigem Nutzerverhalten (z.B. Wasser nach längerer Stagnation erst ablaufen lassen) sowie zu künftigen Wartungsintervallen der Trinkwasseranlage (z.B. für Wasserfilter oder Enthärtungsanlagen)
Dann erreichen Sie uns unter 05252-4252 oder über unsere Website.
Konrad Peters Nachf. GmbH
Am Vorderflöß 27
33175 Bad Lippspringe